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Jürgens - Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

 
     
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ELTERN / ADOPTIVELTERN

 

Eltern erhalten von der Kanzlei Jürgens Rechtsanwaltsgesellschaft in Potsdam u.a. bei folgenden Rechtsfragen Unterstützung durch einen Fachanwalt für Familienrecht:

 

 

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Sorgerecht bei ehelichen Kindern

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Sorgerecht bei unehelichen Kindern

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Innerfamiliäre Kindesentführung

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Umgangsrecht

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Unterhaltsrecht

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Vaterschaftsanerkennung / Vaterschaftsanfechtung

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Adoption

 

 

 

Sorgerecht bei ehelichen Kindern
Wer das Sorgerecht für Kinder hat, entscheidet bis zur Volljährigkeit über ihr Leben: Wie dürfen Ärzte das Kind medizinisch behandeln? In welchen Kindergarten und welche Schule soll das Kind gehen? Wie steht es mit der Ausbildung des Minderjährigen? Und wer kümmert sich um das Vermögen der Kinder?

In Deutschland haben bei ehelichen Kindern grundsätzlich beide Eltern das Sorgerecht für ihre Kinder. Das gilt nicht nur während der Ehe, sondern auch nach einer Scheidung. Wenn beide Eltern, Vater und Mutter, gemeinsam die Verantwortung für ihre Kinder tragen, ist das im Interesse der Kinder. Doch es gibt Ausnahmen: Wo das gemeinsame Sorgerecht von einem Elternteil zum Nachteil der Kinder ausgenutzt wird, können Mütter oder Väter auch das alleinige Sorgerecht beantragen.

 

Die Frage nach dem Sorgerecht sollte nicht zum "Stellvertreterkrieg" werden. Mitunter kommt es vor, dass sich Eltern nach der Scheidung um das Sorgerecht streiten, um dem ehemaligen Partner eins auszuwischen. Lassen Sie es erst gar nicht soweit kommen! Dieser Streit geht vor allem auf Kosten der Kinder. Wenn Sie einen Rechtsstreit um das Sorgerecht nicht vermeiden können, helfen wir Ihnen mit der gebotenen Sensibilität und Verhandlungsgeschick bei der Durchsetzung Ihrer Rechte - damit Sie der Verantwortung gegenüber Ihren Kindern auch in Zukunft gerecht werden können.

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Sorgerecht bei unehelichen Kindern (Sorgerechtserklärung)

Bei unehelichen Kindern hat die Mutter das alleinige Sorgerecht. Möchte der Vater ebenfalls das elterliche Sorgerecht für das uneheliche Kind erhalten, ist die Zustimmung der Mutter nötig. Wichtig: Beide Eltern müssen eine Sorgerechtserklärung abgeben! Die Sorgerechtserklärung muss freiwillig erfolgen. Das übersehen in der Praxis vor allem Väter unehelicher Kinder, die ihre Anerkennung der Vaterschaft davon abhängig machen wollen, dass die Mutter in das gemeinsame Sorgerecht einwilligt. Das ist der falsche Weg! Denn eine Sorgerechtserklärung ist unwirksam, wenn sie mit einer Bedingung oder Zeitbestimmung verknüpft wird. Konfliktträchtig ist das Sorgerecht vor allem bei unehelichen Kindern von binationalen Paaren. Denn hier steht oft nicht von vornherein fest, nach welchem Rechtssystem in welchem Land der Rechtsstreit entschieden wird. Die Kanzlei Jürgens Rechtsanwaltsgesellschaft hilft Ihnen bei der Lösung dieser komplexen Rechtsprobleme.

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Innerfamiliäre Kindesentführung
Die Trennung von binationalen Ehen oder Lebensgemeinschaften eskaliert mitunter bis zur innerfamiliären Kindesentführung. Ausgangspunkt ist oft die folgende Situation: Die Mutter überlässt die Kinder dem Vater zum Umgang. Statt die Kinder der Mutter zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzubringen, fliegt der Vater mit ihnen in sein Heimatland und ist nicht mehr erreichbar. Was tun?

 

In Fällen der innerfamiliären Kindesentführung ist unverzügliches Handeln gefragt. Das Kind muss so schnell wie möglich wieder dorthin gebracht werden, wo es vor der innerfamiliären Kindesentführung gelebt hat (gewöhnlicher Aufenthaltsort). Nur so können Sie sicherstellen, dass die Gerichte Ihres Staates über das Sorgerecht und Umgangsrecht entscheiden.

 

Beispiel USA: Lebt das entführte Kind länger als ein Jahr in den USA, sind für den Rechtsfall US-Gerichte zuständig. Damit gilt automatisch das Kindschaftsrecht der USA. Als Folge hat eine Mutter aus einem anderen Land kaum noch die Chance auf das Sorgerecht im eigenen Land. Denn US-Gerichte machen den Aufenthalt der Mutter in den USA meist zur Bedingung, bevor sie einer ausländischen Mutter das Sorgerecht für ein Kind in den USA erteilen.

 

Genau aus diesem Grund scheitern viele Mütter in Deutschland vor Gericht, wenn sie sich in den USA vom Vater ihrer Kinder trennen und die USA samt Kindern fluchtartig verlassen. In diesen Fällen haben US-Väter ein Jahr Zeit, um die Rückführung ihrer Kinder zu beantragen. Den Antrag bei einem deutschen Gericht stellen die Väter über Behörden in den USA und Deutschland. Bis das Kind wieder in den USA ist, dauert es erfahrungsgemäß drei bis sechs Monate. Dagegen können die Mütter, die ihre Kinder aus den USA einfach mitgenommen haben, kaum etwas unternehmen. Selbst die einstweilige Anordnung des Aufenthaltsorts der Kinder in Deutschland durch ein deutsches Familiengericht erweist sich als zwecklos. Denn diese Maßnahme kann die Rückführung des Kindes in die USA nicht verhindern.

 

Die Kanzlei Jürgens Rechtsanwaltsgesellschaft unterstützt betroffene Eltern bei der Rückführung ihrer Kinder. Dabei arbeiten wir international im Netzwerk von Rechtsanwälten für Familienrecht zusammen. Im ersten Schritt geht es immer darum, die entführten Kinder ausfindig zu machen. Hier sorgen wir für die Unterstützung der nationalen Behörden und nötigenfalls die Hilfe von Detektiven. Im zweiten Schritt geht es um die Durchsetzung Ihrer Rechte als Eltern vor Gericht.

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Umgangsrecht
Nach der Scheidung entscheidet sich auch, bei welchem Elternteil der schwerpunktmäßige Aufenthaltsort des Kindes ist. In der Praxis ist das meist bei der Mutter. Das Umgangsrecht regelt die Betreuung des Kindes durch den anderen Elternteil, im Beispielfall durch den Vater. Beim Umgangsrecht des Vaters geht es um folgende Detailfragen: Wann sehen sich Vater und Kind? Wie lange und wo sehen sie sich? Wer ist für die Fahrten zuständig? Holt der Vater das Kind ab oder bringt die Mutter es zum Vater? Diese Fragen müssen sorgfältig geregelt werden. Hier raten wir als Kanzlei für Familienrecht, die Bedürfnisse der Kinder in den Vordergrund zu stellen. Dazu gehört auch, dass die Eltern die familiäre Gesamtsituation mit Geschwistern, Großeltern und anderen nahen Verwandten berücksichtigen.

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Unterhaltsrecht
Die Berechnung des Kindesunterhalts ist eine schwierige Rechenaufgabe. Bei minderjährigen Kindern muss grundsätzlich der Elternteil Kindesunterhalt zahlen, bei dem die Kinder nicht dauerhaft leben. Hierbei spielt keine Rolle, wie viel der betreuende Elternteil verdient. Maßgeblich ist allein das Einkommen des Unterhaltspflichtigen. Die genaue Unterhaltshöhe berechnet sich in der Praxis nach der Düsseldorfer Tabelle. Der zu zahlende Mindestunterhalt orientiert sich an den doppelten Kinderfreibeträgen im Einkommenssteuerrecht. Seit der Gesetzgeber das Unterhaltsgesetz zum 1.1.2008 reformiert hat, haben Kinder bei der Berechnung des Unterhaltsanspruchs absoluten Vorrang. Dabei kommt es nicht darauf an, ob eheliche oder uneheliche Kinder zu versorgen sind. Auch adoptierte Kinder sind beim Unterhaltsanspruch gleichgestellt.

 

Die Unterhaltspflicht für die eigenen Kinder erlischt nicht, wenn der betreuende Elternteil einen neuen Lebenspartner heiratet. Die Situation ändert sich erst, wenn die Kinder volljährig werden. Jetzt sind beide Eltern in gleicher Weise verpflichtet, ihre volljährigen Kinder bei der Ausbildung finanziell zu unterstützen. Die Unterhaltspflicht von Eltern endet also nicht automatisch mit Volljährigkeit der Kinder. Im Gegenteil: Die Kinder haben auch während der Berufsausbildung einen Anspruch auf Unterhalt. Studiert ein Kind, endet die Unterhaltspflicht mit dem Ende seines Studiums.

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Vaterschaftsanerkennung / Vaterschaftsanfechtung
Ob Vaterschaftsanerkennung oder Vaterschaftsanfechtung: Juristisch gesehen handelt es sich um das gleiche Verfahren. Dabei geht es im Kern um die Frage, ob ein bestimmter Mann der Vater eines bestimmten Kindes ist. Diesen Sachverhalt kann nur ein Gericht verbindlich feststellen - mit allen rechtlichen Konsequenzen für den Vater. In der Praxis werden Vaterschaftsklagen vor allem von den Müttern unehelicher Kinder erhoben. Hintergrund dieser Klagen auf Vaterschaftsanerkennung ist in der Regel die Weigerung der Väter, für das Kind die Verantwortung zu übernehmen und Unterhalt zu zahlen. In anderen Fällen möchte der Mann seine Vaterschaft gegen den Willen der Kindsmutter gerichtlich feststellen lassen. Schwierig wird das, wenn der Mann zwar der leibliche Vater des Kindes ist, die Muter aber mit einem anderen Mann verheiratet ist. Denn in diesem Fall gilt laut Gesetz der Ehemann als Vater. Ein weiterer Grund für Vaterschaftsklagen sind die Zweifel von Ehemännern an ihrer Vaterschaft. Auch sie müssen die Vaterschaftsfrage vor einem ordentlichen Gericht stellen und dort rechtlich verbindlich klären lassen.

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Adoption
Die Kanzlei Jürgens Rechtsanwaltsgesellschaft berät Sie in allen Rechtsfragen zum Adoptionsrecht. Wir erklären Ihnen zum Beispiel, welche Formalien Sie bei der Adoption einhalten müssen, an welche Erklärungen Sie denken und wen Sie an der Adoption beteiligen müssen. Grundsätzlich müssen die Eltern einer Adoption zustimmen. Das ist zum Beispiel für die Adoption von Stiefkindern relevant. In anderen Fällen ist das Jugendamt zu beteiligen. Bei der Kanzlei Jürgens Rechtsanwaltsgesellschaft sorgt ein Fachanwalt für Familienrecht dafür, dass Sie bei der Adoption im Inland oder bei der Anerkennung einer im Ausland erfolgten Adoption alles richtig machen. Die Adoption von Erwachsenen ist eine Rechtsfrage für sich: Wenn etwa ein Unternehmer seinen Neffen adoptiert, damit dieser später die Unternehmensnachfolge antritt, sollten beide schon bei der Adoption an weitere potenzielle Erben denken, um einem späteren Rechtsstreit vorzubeugen.

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Ihr Ansprechpartner für diesen Bereich
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Dr. Kerstin Niethammer-Jürgens

 

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Rechtsanwältin

Dr. Kerstin Niethammer - Jürgens
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Fachanwältin für
Familienrecht

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Am Neuen Garten 4
14469 Potsdam

Tel. 0331/281 56-64
Fax 0331/281 56-70

 

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